Geschäftsnummer: | 23.1034 |
Eingereicht von: | Fivaz Fabien |
Einreichungsdatum: | 15.06.2023 |
Stand der Beratung: | |
Zuständigkeit: | Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation |
Schlagwörter: | Bundes; Bundesrat; Flächen; Beweidbare; Geschützt; Schutz; Beweidbaren; Wolfs; Risse; Schützbar; Aufgr; Wurden; Leitfaden; Führt; Beweidung; Bundesrechtswidrige; Konflikt; Lösen; Gedenkt; Werden:; Dazugerechnet; Werden; Berücksichtigt; Bundesrechtlich; Vergleich; Geschützte; Vorgegangen; Wird; Bekannt; Vorgaben |
Ein Vergleich der Schweizer Arealstatistik mit den kantonalen Perimetern des Sömmerungsgebiets zeigt, dass auch sogenannte nicht beweidbare Flächen (gemäss Anhang 2 der Direktzahlungsverordnung) von Schafen beweidet werden und dass es auch dort zu Wolfsangriffen kommt.
In diesem Jahr erarbeitete der Bund einen Leitfaden für die Kantone, der es ihnen ermöglicht, Flächen abzugrenzen, die vernünftigerweise nicht geschützt werden können. Im vergangenen Jahr wurden mindestens zwei Bewilligungen für Regulierungsabschüsse aufgrund von Schäden auf Alpen erteilt, die erst durch diesen Leitfaden als nicht schützbar eingestuft wurden, zuvor aber noch als schützbar bezeichnet worden waren.
Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:
1. Wie viele Risse an Nutztieren durch Grossraubtiere ereigneten sich in den letzten fünf Jahren (2018-2022) auf nicht beweidbaren Flächen?
2. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass diese nicht für allfällige Abschusskontingente berücksichtigt werden?
3. Falls Risse auf nicht beweidbaren Flächen dazugerechnet werden: Wie gedenkt der Bundesrat den Konflikt zu lösen, dass eine bundesrechtswidrige Beweidung dazu führt, dass gegen eine bundesrechtlich geschützte Art vorgegangen wird?
4. Ist dem Bundesrat bekannt, dass aufgrund der Vorgaben des Bundes der Schutz auf mehreren Schafalpen, auf denen in der Vergangenheit erfolgreich Herdenschutzmassnahmen umgesetzt wurden, plötzlich als nicht mehr zumutbar gilt?
5. Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass die neue Richtlinie den Schutz des Wolfs erheblich geschwächt hat?